Transport- und Seerecht · Hamburg
Wenn die Ware beschädigt
ankommt, läuft eine Frist.
Meist sieben Tage. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch nicht wegen der Sache, sondern wegen des Kalenders. Wir übernehmen Güterschäden, Haftung und Regress im Straßen-, See- und Multimodalverkehr.
Schaden heute? Erst anzeigen, dann anrufen. 040 000 00 00
01 — Fristen
Rechnen Sie nach,
bevor Sie uns anrufen.
Tragen Sie den Tag der Ablieferung ein. Der Rechner zeigt, welche Fristen ab diesem Tag laufen und woher sie kommen. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls — aber er sagt Ihnen in zehn Sekunden, ob es eilt.
Äußerlich erkennbarer Schaden
bei Ablieferung
Spätestens bei Ablieferung anzeigen. Danach wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt war.
§ 438 Abs. 1 HGB
Äußerlich nicht erkennbarer Schaden
7 Tage nach Ablieferung
Sieben Tage nach Ablieferung. Kalendertage — Sonn- und Feiertage zählen mit.
§ 438 Abs. 1 HGB
Überschreitung der Lieferfrist
21 Tage nach Ablieferung
Einundzwanzig Tage nach Ablieferung, sonst erlischt der Anspruch wegen Verspätung.
§ 438 Abs. 3 HGB
Verjährung
1 Jahr nach Ablieferung
Ein Jahr, gerechnet ab Ablauf des Ablieferungstages. Bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden drei Jahre.
§ 439 HGB
Form: Die Anzeige nach der Ablieferung bedarf der Textform. Für die Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Berechnung geht von einfachen Kalendertagen aus und berücksichtigt keine gesetzlichen Feiertage, keine Hemmung durch Reklamation, keine abweichenden Vereinbarungen und keinen Auslandsbezug jenseits der gewählten Regel. Im Einzelfall können andere Fristen gelten — im Zweifel fragen Sie uns, solange die kürzeste noch läuft.
02 — Mandate
Fünf Sachen,
und sonst nichts.
Wir machen kein Familienrecht, kein Strafrecht und kein Mietrecht. Wer eine Kanzlei für alles sucht, ist hier falsch — und wer einen Frachtführer verklagen will, richtig.
01
Transportschäden
Güterschäden, Verlust, Verspätung — von der Schadensanzeige bis zur Klage. Wir prüfen zuerst, ob die Frist noch läuft; alles andere kommt danach.
02
Haftung und Regress
Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter, Verfrachter. Durchgriff auf den Unterfrachtführer und Regress gegen den Versicherer.
03
Transportversicherung
Deckungsstreit, Obliegenheitsverletzung, Quotenvorrecht. Auch die unangenehme Frage, ob der Versicherer zu Recht ablehnt.
04
Havarie und Bergung
Große Haverei, Bergelohn, Ladungsbeteiligung. Selten, und wenn, dann eilig.
05
Verträge
Frachtverträge, Chartern, Lager- und Speditionsbedingungen. Lieber vorher lesen als nachher streiten.
03 — Kanzlei
Zwei Anwälte.
Keine Abteilung.
Wer das Mandat annimmt, führt es auch. Sie sprechen nicht mit einem Sekretariat, das Rückruf verspricht, sondern mit der Person, die Ihre Akte gelesen hat.
Wir sagen früh, was ein Verfahren kostet und wie wir die Aussichten einschätzen — auch dann, wenn die Einschätzung gegen ein Mandat spricht. Ein Prozess, den Sie verlieren, nützt uns kurzfristig und schadet uns auf Dauer.
04 — Kontakt
Erreichbar,
auch wenn es eilt.
- Telefon
- 040 000 00 00
- kanzlei@nordanker-recht.de
- Anschrift
- Kajen 12
20459 Hamburg
- Montag bis Donnerstag
- 8 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 15 Uhr
- Laufende Frist
- jederzeit